Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27267
Hadith #27267
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ مُحَمَّدٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَمْرٍو، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم
" الْيَتِيمَةُ تُسْتَأْمَرُ فِي نَفْسِهَا فَإِنْ صَمَتَتْ فَهُوَ إِذْنُهَا وَإِنْ أَبَتْ فَلاَ جَوَازَ عَلَيْهَا " . قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنْ أَبِي مُوسَى وَابْنِ عُمَرَ وَعَائِشَةَ . قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ أَبِي هُرَيْرَةَ حَدِيثٌ حَسَنٌ . وَاخْتَلَفَ أَهْلُ الْعِلْمِ فِي تَزْوِيجِ الْيَتِيمَةِ فَرَأَى بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ أَنَّ الْيَتِيمَةَ إِذَا زُوِّجَتْ فَالنِّكَاحُ مَوْقُوفٌ حَتَّى تَبْلُغَ فَإِذَا بَلَغَتْ فَلَهَا الْخِيَارُ فِي إِجَازَةِ النِّكَاحِ أَوْ فَسْخِهِ . وَهُوَ قَوْلُ بَعْضِ التَّابِعِينَ وَغَيْرِهِمْ . وَقَالَ بَعْضُهُمْ لاَ يَجُوزُ نِكَاحُ الْيَتِيمَةِ حَتَّى تَبْلُغَ . وَلاَ يَجُوزُ الْخِيَارُ فِي النِّكَاحِ . وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَالشَّافِعِيِّ وَغَيْرِهِمَا مِنْ أَهْلِ الْعِلْمِ . وَقَالَ أَحْمَدُ وَإِسْحَاقُ إِذَا بَلَغَتِ الْيَتِيمَةُ تِسْعَ سِنِينَ فَزُوِّجَتْ فَرَضِيَتْ فَالنِّكَاحُ جَائِزٌ وَلاَ خِيَارَ لَهَا إِذَا أَدْرَكَتْ . وَاحْتَجَّا بِحَدِيثِ عَائِشَةَ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم بَنَى بِهَا وَهِيَ بِنْتُ تِسْعِ سِنِينَ . وَقَدْ قَالَتْ عَائِشَةُ إِذَا بَلَغَتِ الْجَارِيَةُ تِسْعَ سِنِينَ فَهِيَ امْرَأَةٌ .
Qutaibah erzählte es uns, Abd al-Aziz bin Muhammad erzählte uns, im Auftrag von Muhammad bin Amr, im Auftrag von Abu Salamah, im Auftrag von Abu Hurairah, dem Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Die Waisenfrau soll als Vormundin für sich selbst eingesetzt werden, und wenn sie schweigt, ist das ihre Erlaubnis, aber wenn sie sich weigert, ist es ihr nicht erlaubt.“ Er sagte, und im Kapitel Auf die Autorität von Abu Musa, Ibn Umar und Aisha. Abu Issa sagte, der Hadith von Abu Hurairah sei ein Hasan-Hadith. Über die Heirat eines Waisenmädchens waren sich die Wissenden uneinig. Einige Gelehrte glaubten, dass bei der Heirat einer Waise die Ehe bis zur Pubertät ausgesetzt wird. Wenn sie die Pubertät erreicht, hat sie die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Ehe oder ihre Nichtigerklärung. Dies ist die Meinung einiger Tabi’een und anderer. Einige von ihnen sagten, dass es nicht erlaubt sei, ein Waisenmädchen zu heiraten, bis es die Pubertät erreicht habe. Die Wahl ist in der Ehe zulässig. Dies ist die Meinung von Sufyan al-Thawri, al-Shafi’i und anderen Gelehrten. Ahmad und Ishaq sagten, wenn Als die Waise neun Jahre alt war, wurde sie geheiratet und nahm die Ehe an. Daher ist eine Ehe zulässig und sie hat keine andere Wahl, wenn sie sich dessen bewusst wird. Sie verwendeten den Hadith von Aisha als Beweis: Der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, hatte Geschlechtsverkehr mit ihr, als sie neun Jahre alt war. Aisha sagte: „Wenn eine Sklavin neun Jahre alt wird, dann ist sie eine Frau.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 11/1109
Grad
Hasan Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Ehe