Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27422
Hadith #27422
حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا طَلْقُ بْنُ غَنَّامٍ، عَنْ شَرِيكٍ، وَقَيْسٍ، عَنْ أَبِي حَصِينٍ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم
" أَدِّ الأَمَانَةَ إِلَى مَنِ ائْتَمَنَكَ وَلاَ تَخُنْ مَنْ خَانَكَ " . قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ غَرِيبٌ . وَقَدْ ذَهَبَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِلَى هَذَا الْحَدِيثِ وَقَالُوا إِذَا كَانَ لِلرَّجُلِ عَلَى آخَرَ شَيْءٌ فَذَهَبَ بِهِ فَوَقَعَ لَهُ عِنْدَهُ شَيْءٌ فَلَيْسَ لَهُ أَنْ يَحْبِسَ عَنْهُ بِقَدْرِ مَا ذَهَبَ لَهُ عَلَيْهِ . وَرَخَّصَ فِيهِ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنَ التَّابِعِينَ . وَهُوَ قَوْلُ الثَّوْرِيِّ وَقَالَ إِنْ كَانَ لَهُ عَلَيْهِ دَرَاهِمُ فَوَقَعَ لَهُ عِنْدَهُ دَنَانِيرُ فَلَيْسَ لَهُ أَنْ يَحْبِسَ بِمَكَانِ دَرَاهِمِهِ إِلاَّ أَنْ يَقَعَ عِنْدَهُ لَهُ دَرَاهِمُ فَلَهُ حِينَئِذٍ أَنْ يَحْبِسَ مِنْ دَرَاهِمِهِ بِقَدْرِ مَا لَهُ عَلَيْهِ .
Abu Kurayb erzählte uns, Talaq bin Ghannam erzählte uns, auf die Autorität von Sharik und Qays, auf die Autorität von Abu Husayn, auf die Autorität von Abu Salih, auf die Autorität von Abu Hurairah, er sagte: Der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, sagte, Möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren: „Gib das Vertrauen dem zurück, der dich anvertraut hat, und verrate nicht den, der dich verraten hat.“ Abu Issa sagte: Dies ist ein guter und seltsamer Hadith. Einige Leute mit Wissen bezogen sich auf diesen Hadith und sagten: „Wenn ein Mann etwas anderes hat und damit umgeht und ihm etwas passiert, dann hat er kein Recht, es zu tun.“ Er wird ihm entsprechend vorenthalten, was von ihm verlangt wurde. Einige der Gelehrten unter den Anhängern ließen es zu. Dies ist die Meinung von Al-Thawri, und er sagte, dass dies für ihn der Fall sei Er schuldet Dirham und Dinare fallen ihm zu, daher hat er nicht das Recht, den Platz seiner Dirham zu behalten, es sei denn, einige seiner Dirham fallen auf ihn, in welchem Fall er das Recht hat, von seinen Dirham entsprechend dem, was er schuldet, einzubehalten.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 14/1264
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 14: Handel