Mishkat al-Masabih — Hadith #39863

Hadith #39863
وَعَن عَائِشَة رَضِي الله عَنْهَا قَالَتْ: السُّنَّةُ عَلَى الْمُعْتَكِفِ أَنْ لَا يَعُودَ مَرِيضًا وَلَا يَشْهَدُ جِنَازَةً وَلَا يَمَسُّ الْمَرْأَةَ وَلَا يُبَاشِرُهَا وَلَا يَخْرُجُ لِحَاجَةٍ إِلَّا لِمَا لَابُدً مِنْهُ وَلَا اِعْتِكَافَ إِلَّا بِصَوْمٍ وَلَا اعْتِكَافَ إِلَّا فِىْ مَسْجِدٍ جَامِعٍ. رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ
Mit der Autorität von Aisha, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte sie: „Die Sunnah für denjenigen, der im I'tikaf ist, ist, eine kranke Person nicht noch einmal zu besuchen, nicht an einer Beerdigung teilzunehmen, eine Frau nicht zu berühren, keinen Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben oder zu gehen, wenn es nötig ist, außer für das Notwendige, und es gibt keine Abgeschiedenheit außer beim Fasten, und es gibt keine Abgeschiedenheit außer in einer Moschee.“ Erzählt von Abu Dawood
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Mishkat al-Masabih # 2107
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 7
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