Mischkat Al-Masabih — Hadith #51365

Hadith #51365
وَعَنْ أَبِي وَاقِدٍ اللَّيْثِيِّ أَنْ رَجُلًا قَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّا نَكُونُ بِأَرْضٍ فَتُصِيبُنَا بهَا المخصمة فَمَتَى يحلُّ لنا الميتةُ؟ قَالَ: «مَا لم تصطبحوا وتغتبقوا أَوْ تَحْتَفِئُوا بِهَا بَقْلًا فَشَأْنَكُمْ بِهَا» . مَعْنَاهُ: إِذَا لَمْ تَجِدُوا صَبُوحًا أَوْ غَبُوقًا وَلَمْ تَجِدُوا بَقْلَةً تَأْكُلُونَهَا حَلَّتْ لَكُمُ الْمَيْتَةُ. رَوَاهُ الدَّارمِيّ
Aufgrund der Autorität von Abu Waqid Al-Laythi sagte ein Mann: „O Gesandter Gottes, wir sind in einem Land und das Land ist davon geplagt. Wann ist es uns also erlaubt zu sterben?“ Er sagte: „Es sei denn, du wachst morgens auf und schläfst ein oder feierst es mit einem Korn, dann ist es deine Sache, damit umzugehen.“ Es bedeutet: Wenn Sie weder den Morgen noch die Morgendämmerung finden und keine Nahrung zum Essen finden, ist es zulässig, dass Sie tot sind. Erzählt von Al-Darimi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 21/4262
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Death

Verwandte Hadithe