Sunan Abu Dawud — Hadith #18536
Hadith #18536
حَدَّثَنَا أَيُّوبُ بْنُ مُحَمَّدٍ الرَّقِّيُّ، حَدَّثَنَا عُمَرُ بْنُ أَيُّوبَ، حَدَّثَنَا جَعْفَرُ بْنُ بُرْقَانَ، عَنْ مَيْمُونِ بْنِ مِهْرَانَ، عَنْ مِقْسَمٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ افْتَتَحَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم خَيْبَرَ وَاشْتَرَطَ أَنَّ لَهُ الأَرْضَ وَكُلَّ صَفْرَاءَ وَبَيْضَاءَ . قَالَ أَهْلُ خَيْبَرَ نَحْنُ أَعْلَمُ بِالأَرْضِ مِنْكُمْ فَأَعْطِنَاهَا عَلَى أَنَّ لَكُمْ نِصْفَ الثَّمَرَةِ وَلَنَا نِصْفٌ . فَزَعَمَ أَنَّهُ أَعْطَاهُمْ عَلَى ذَلِكَ فَلَمَّا كَانَ حِينَ يُصْرَمُ النَّخْلُ بَعَثَ إِلَيْهِمْ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ رَوَاحَةَ فَحَزَرَ عَلَيْهِمُ النَّخْلَ وَهُوَ الَّذِي يُسَمِّيهِ أَهْلُ الْمَدِينَةِ الْخَرْصَ فَقَالَ فِي ذِهْ كَذَا وَكَذَا قَالُوا أَكْثَرْتَ عَلَيْنَا يَا ابْنَ رَوَاحَةَ . فَقَالَ فَأَنَا أَلِي حَزْرَ النَّخْلِ وَأُعْطِيكُمْ نِصْفَ الَّذِي قُلْتُ . قَالُوا هَذَا الْحَقُّ وَبِهِ تَقُومُ السَّمَاءُ وَالأَرْضُ قَدْ رَضِينَا أَنْ نَأْخُذَهُ بِالَّذِي قُلْتَ .
Ibn Abbas berichtete: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) eroberte Chaibar und bestimmte, dass ihm das gesamte Land, Gold und Silber gehören sollte. Die Einwohner Chaibars sagten: „Wir kennen das Land besser als du; gib es uns also unter der Bedingung, dass du die Hälfte der Ernte erhältst und wir die andere Hälfte.“ Daraufhin gab er es ihnen unter dieser Bedingung. Als die Zeit der Palmenernte gekommen war, sandte er Abdullah ibn Rawahah zu ihnen, der die Menge der Palmenfrüchte schätzte. Dies nennen die Einwohner Medinas „Khars“ (Schätzung). Er pflegte zu sagen: „In diesen Palmen gibt es so und so viel (Ernte).“ Sie sagten dann: „Du hast uns mehr geschätzt, Ibn Rawahah (als die tatsächliche Menge).“ Er antwortete: „Ich übernehme zunächst die Verantwortung für die Schätzung der Palmenfrüchte und gebe euch die Hälfte davon.“ Sie würden sagen: Das ist wahr, und auf dieser Gerechtigkeit beruhen Himmel und Erde. Wir haben vereinbart, dass wir (den Betrag), den du genannt hast, nehmen sollten.
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Sunan Abu Dawud # 23/3410
Grad
Hasan Sahih
Kategorie
Kapitel 23: Handelsgeschäfte