Mishkat al-Masabih — Hadith #39757
Hadith #39757
قال: فقال رسول الله صلى الله عليه وسلم: «كنت نهيتكم عن زيارة القبور». (ولكن الآن) أسمح لكم بزيارة القبور. (صحيح) بهذه الطريقة سأخزن ذبيحتك أكثر من ثلاثة أيام نهيت عنها، لكن الآن يمكنك الاحتفاظ بها بقدر ما تريد. ولقد نهيتكم أن تشربوه في غير الإناء غير النبية، والآن تشربونه في أي إناء. ولكن كن حذرا! أي مسكر لا يشرب أبدا (مسلم) [1]
Er sagte: Rasulullah (möge Friede auf ihm sein) sagte: „Ich habe dir verboten, Gräber zu besuchen.“ (Aber jetzt) Ich erlaube Ihnen, die Gräber zu besuchen. (Richtig) Auf diese Weise werde ich Ihr Opferfleisch länger als drei Tage aufbewahren, die ich verboten habe. Aber jetzt können Sie es so lange aufbewahren, wie Sie möchten. Und ich habe dir verboten, es in einem anderen Gefäß als dem Nabiyyah (Alkohol) zu trinken, aber jetzt kannst du es in jedem Gefäß trinken. Aber seien Sie vorsichtig! Trinken Sie niemals berauschende Substanzen (Muslim) [1]
Erzählt von
Buraydah (RA)
Quelle
Mishkat al-Masabih # 1763
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 5