Mishkat al-Masabih — Hadith #39995
Hadith #39995
وَعَنْ عَائِشَةَ قَالَتْ: خَرَجْنَا مَعَ رَسُولِ اللّٰهِ ﷺ عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ فَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِحَجٍّ وَعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ وَأَهَلَّ رَسُوْلُ اللّٰهِ ﷺ بِالْحَجِّ فَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ فَحَلَّ وَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ أَوْ جَمَعَ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ فَلَمْ يَحِلُّوْا حَتّٰى كَانَ يَوْمُ النَّحْرِ. (مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ)
Im Auftrag von Aisha sagte sie: „Wir sind mit dem Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, im Jahr der Abschiedswallfahrt ausgezogen.“ Unter uns waren einige, die des Hadsch und der Umrah würdig waren, und einige von uns waren des Hadsch und der Umrah würdig. Wer sich für den Hadsch qualifiziert hat und der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sich für den Hadsch qualifiziert hat, dann ist jeder, der sich für die Umrah qualifiziert hat, zulässig, und wer sich für den Haddsch oder den kombinierten Hadsch qualifiziert hat, und die Umrah war nicht zulässig, bis der Tag des Opfers kam. (vereinbart)
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Mishkat al-Masabih # 2546
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 11