Mishkat al-Masabih — Hadith #40083
Hadith #40083
وَعَنْ ثَوْبَانَ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللّهِ ﷺ: «ثَلَاثٌ لَا يَحِلُّ لِأَحَدٍ أَنْ يَفْعَلَهُنَّ: لَا يَؤُمَّنَّ رَجُلٌ قَوْمًا فَيَخُصَّ نَفْسَه بِالدُّعَاءِ دُونَهُمْ فَإِنْ فَعَلَ ذلِكَ فَقَدْ خَانَهُمْ. وَلَا يَنْظُرْ فِي قَعْرِ بَيْتٍ قَبْلَ أَنْ يَسْتَأْذِنَ فَإِنْ فَعَلَ ذلِكَ فَقَدْ خَانَهُمْ وَلَا يُصَلِّ وَهُوَ حَقِنٌ حَتّى يَتَخَفَّفَ». رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ وَلِلتِّرْمِذْيِّ نَحْوَه
Und unter Berufung auf Thawban sagte er: „Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Es gibt drei Dinge, die niemand tun darf: Ein Mann sollte ein Volk nicht zum Glauben bringen und sich nur dem Flehen widmen. Wenn er das ohne sie tut, hat er es verraten. Er sollte nicht auf den Boden eines Hauses schauen, bevor er um Erlaubnis bittet, denn wenn er das tut, hat er sie verraten, und er sollte nicht beten, solange er in Not ist, bis.“ Er lässt nach.“ Es wurde von Abu Dawud überliefert und ähnelte ihm von al-Tirmidhi
Erzählt von
Sawban (RA)
Quelle
Mishkat al-Masabih # 1071
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 4
Themen:
#Mother