Mischkat Al-Masabih — Hadith #3341

Hadith #3341
وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ: أَنَّهُ قَالَ: إِذَا وُهِبَتْ الْوَلِيدَةُ الَّتِي تُوطَأُ أَوْ بِيعَتْ أَوْ أُعْتِقَتْ فَلْتَسْتَبْرِئْ رَحِمَهَا بِحَيْضَةٍ وَلَا تُسْتَبْرَئُ الْعَذْرَاءُ. رَوَاهُمَا رزين
Auf die Autorität von Ibn Umar: Er sagte: „Wenn das weibliche Kind, das Geschlechtsverkehr hat, geschenkt oder verkauft oder emanzipiert wird, muss sie ihren Mutterleib für eine Menstruationsperiode reinigen und nicht.“ Die Jungfrau wird geheilt. Erzählt von Razin
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3341
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Death

Verwandte Hadithe