Mischkat Al-Masabih — Hadith #4166

Hadith #4166
وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «إِذَا أَكَلَ أَحَدُكُمْ فَلَا يمسحْ يدَه حَتَّى يلعقها أَو يلعقها»
Auf die Autorität von Ibn Abbas hin sagte der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Wenn einer von euch isst, sollte er seine Hand nicht abwischen, bis er oder sie sie abgeleckt hat.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 21/4166
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Death

Verwandte Hadithe