Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27275
Hadith #27275
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا ابْنُ لَهِيعَةَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ " أَيُّمَا رَجُلٍ نَكَحَ امْرَأَةً فَدَخَلَ بِهَا فَلاَ يَحِلُّ لَهُ نِكَاحُ ابْنَتِهَا فَإِنْ لَمْ يَكُنْ دَخَلَ بِهَا فَلْيَنْكِحِ ابْنَتَهَا وَأَيُّمَا رَجُلٍ نَكَحَ امْرَأَةً فَدَخَلَ بِهَا أَوْ لَمْ يَدْخُلْ بِهَا فَلاَ يَحِلُّ لَهُ نِكَاحُ أُمِّهَا " . قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ لاَ يَصِحُّ مِنْ قِبَلِ إِسْنَادِهِ وَإِنَّمَا رَوَاهُ ابْنُ لَهِيعَةَ وَالْمُثَنَّى بْنُ الصَّبَّاحِ عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ . وَالْمُثَنَّى بْنُ الصَّبَّاحِ وَابْنُ لَهِيعَةَ يُضَعَّفَانِ فِي الْحَدِيثِ . وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَكْثَرِ أَهْلِ الْعِلْمِ قَالُوا إِذَا تَزَوَّجَ الرَّجُلُ امْرَأَةً ثُمَّ طَلَّقَهَا قَبْلَ أَنْ يَدْخُلَ بِهَا حَلَّ لَهُ أَنْ يَنْكِحَ ابْنَتَهَا وَإِذَا تَزَوَّجَ الرَّجُلُ الاِبْنَةَ فَطَلَّقَهَا قَبْلَ أَنْ يَدْخُلَ بِهَا لَمْ يَحِلَّ لَهُ نِكَاحُ أُمِّهَا لِقَوْلِ اللَّهِ تَعَالَى (وَأُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ ) وَهُوَ قَوْلُ الشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ .
Qutaibah überlieferte uns, Ibn Lahi'ah überlieferte uns auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters, dass der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Jedem Mann, der Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat, ist es ihm nicht erlaubt, ihre Tochter zu heiraten. Wenn er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, dann darf er ihre Tochter heiraten. Und jeden Mann.“ wer Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat Ob er nun Geschlechtsverkehr mit ihr hat oder nicht, es ist ihm nicht gestattet, ihre Mutter zu heiraten.“ Abu Issa sagte: Dieser Hadith ist aufgrund seiner Überlieferungskette nicht authentisch, sondern wurde von Ibn Lahi’ah und Al-Muthanna bin Al-Sabbah im Auftrag von Amr bin Shuaib überliefert. Al-Muthanna bin Al-Sabbah und Ibn Lahi’ah werden im Hadith doppelt aufgeführt. Nach Ansicht der meisten Wissenden wird danach gehandelt. Sie sagten: Wenn ein Mann eine Frau heiratet und sich dann von ihr scheiden lässt, bevor er den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzieht, ist es ihm erlaubt, ihre Tochter zu heiraten, und wenn der Mann die Tochter heiratet und sich von ihr scheiden lässt, bevor er den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzieht, ist es ihm gemäß den Worten Gottes, des Allmächtigen, nicht erlaubt, ihre Mutter zu heiraten. (Und die Mütter eurer Frauen) Dies ist das Sprichwort von Al-Shafi’i, Ahmad und Ishaq.
Erzählt von
Amr Ibn Shuayb
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 11/1117
Grad
Daif
Kategorie
Kapitel 11: Ehe