Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27309
Hadith #27309
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي مُلَيْكَةَ، قَالَ حَدَّثَنِي عُبَيْدُ بْنُ أَبِي مَرْيَمَ، عَنْ عُقْبَةَ بْنِ الْحَارِثِ، قَالَ وَسَمِعْتُهُ مِنْ، عُقْبَةَ وَلَكِنِّي لِحَدِيثِ عُبَيْدٍ أَحْفَظُ قَالَ تَزَوَّجْتُ امْرَأَةً فَجَاءَتْنَا امْرَأَةٌ سَوْدَاءُ فَقَالَتْ إِنِّي قَدْ أَرْضَعْتُكُمَا . فَأَتَيْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقُلْتُ تَزَوَّجْتُ فُلاَنَةَ بِنْتَ فُلاَنٍ فَجَاءَتْنَا امْرَأَةٌ سَوْدَاءُ فَقَالَتْ إِنِّي قَدْ أَرْضَعْتُكُمَا وَهِيَ كَاذِبَةٌ . قَالَ فَأَعْرَضَ عَنِّي . قَالَ فَأَتَيْتُهُ مِنْ قِبَلِ وَجْهِهِ فَأَعْرَضَ عَنِّي بِوَجْهِهِ فَقُلْتُ إِنَّهَا كَاذِبَةٌ . قَالَ " وَكَيْفَ بِهَا وَقَدْ زَعَمَتْ أَنَّهَا قَدْ أَرْضَعَتْكُمَا دَعْهَا عَنْكَ " . قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنِ ابْنِ عُمَرَ . قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ عُقْبَةَ بْنِ الْحَارِثِ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ . وَقَدْ رَوَى غَيْرُ وَاحِدٍ هَذَا الْحَدِيثَ عَنِ ابْنِ أَبِي مُلَيْكَةَ عَنْ عُقْبَةَ بْنِ الْحَارِثِ وَلَمْ يَذْكُرُوا فِيهِ عَنْ عُبَيْدِ بْنِ أَبِي مَرْيَمَ وَلَمْ يَذْكُرُوا فِيهِ " دَعْهَا عَنْكَ " . وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا الْحَدِيثِ عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ أَجَازُوا شَهَادَةَ الْمَرْأَةِ الْوَاحِدَةِ فِي الرَّضَاعِ . وَقَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ تَجُوزُ شَهَادَةُ امْرَأَةٍ وَاحِدَةٍ فِي الرَّضَاعِ وَيُؤْخَذُ يَمِينُهَا . وَبِهِ يَقُولُ أَحْمَدُ وَإِسْحَاقُ . وَقَدْ قَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ لاَ تَجُوزُ شَهَادَةُ الْمَرْأَةِ الْوَاحِدَةِ حَتَّى يَكُونَ أَكْثَرَ . وَهُوَ قَوْلُ الشَّافِعِيِّ . سَمِعْتُ الْجَارُودَ يَقُولُ سَمِعْتُ وَكِيعًا يَقُولُ لاَ تَجُوزُ شَهَادَةُ امْرَأَةٍ وَاحِدَةٍ فِي الْحُكْمِ وَيُفَارِقُهَا فِي الْوَرَعِ .
Ali bin Hajar erzählte uns, Ismail bin Ibrahim erzählte uns, auf die Autorität von Ayyub, auf die Autorität von Abdullah bin Abi Mulaika, er sagte: „Ubaid bin Abi erzählte mir Maryam, auf die Autorität von Uqba bin Al-Harith, er sagte: „Ich habe es von Uqba gehört, aber ich habe den Hadith von Ubaid auswendig gelernt. Er sagte: ‚Ich habe eine Frau geheiratet, und sie kam zu uns.“ Eine schwarze Frau, und sie sagte: „Ich habe euch beide gestillt.“ Also kam ich zum Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, und sagte: „Ich habe den und den geheiratet, die Tochter des und des.“ Dann kam eine Frau zu uns. Eine schwarze Frau, und sie sagte: „Ich habe euch beide gestillt“, und sie ist eine Lüge. Er sagte: „Also wandte er sich von mir ab.“ Er sagte: „Also kam ich vor ihm zu ihm und er wandte sich von mir ab.“ Ich sagte ihm ins Gesicht, dass sie lüge. Er sagte: „Und was ist mit ihr, als sie behauptete, sie hätte euch beide gestillt? Lasst sie in Ruhe.“ Er sagte: „Und im Kapitel über die Autorität von Ibn Umar. Abu Issa sagte, dass der Hadith von Uqba ibn al-Harith ein guter und authentischer Hadith ist. Mehr als eine Person hat diesen Hadith auf die Autorität von Ibn Abi Mulaika überliefert Uqba bin Al-Harith, und sie erwähnten es nicht, auf Autorität von Ubaid bin Abi Maryam, und sie erwähnten nichts über ihn: „Lass sie in Ruhe.“ Und entsprechend dem Hadith zu handeln, ist laut einigen Gelehrten unter den Gefährten des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, und anderen, die das Zeugnis einer Frau bezüglich des Stillens zugelassen haben. Er sagte: Ibn Abbas: Es ist einer Frau gestattet, über das Stillen Zeugnis abzulegen, und ihr Eid wird abgelegt. Das sagen Ahmad und Ishaq. Einige haben gesagt, dass Gelehrte sagen, dass die Aussage einer einzigen Frau nicht zulässig sei, bis es mehr gebe. Dies ist die Meinung von Al-Shafi’i. Ich hörte Al-Jaroud sagen: „Ich hörte Wach auf.“ Er sagt, dass es einer Frau nicht gestattet sei, im Gericht Zeugnis abzulegen und sich gleichzeitig aus Frömmigkeit von ihr zu trennen.
Erzählt von
Abdullah bin Abi Mulaikah (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 12/1151
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Stillen