Mishkat al-Masabih — Hadith #37860

Hadith #37860
وَعَنْ جَابِرٌ أَنَّ النَّبِيَّ ﷺ قَالَ: الطِّفْلُ لَا يُصَلّى عَلَيْهِ وَلَا يَرِثُ وَلَا يُوَرَّثُ حَتّى يَسْتَهِلَّ . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَابْنُ مَاجَهْ إِلَّا أَنَّه لَمْ يَذْكُرْ: وَلَا يُوْرَثُ
Und mit der Autorität von Jabir, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Für das Kind darf nicht gebetet, es darf nicht geerbt oder vermacht werden, bis es das Erbe vollendet hat.“ Es wurde von Al-Tirmidhi und Ibn Majah überliefert, aber er erwähnte nicht: Es wird nicht vererbt.
Erzählt von
Jabir ibn Abdullah (RA)
Quelle
Mishkat al-Masabih # 1692
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 5
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Prayer #Mother

Verwandte Hadithe