Dschami at-Tirmidhi — Hadith #27351
Hadith #27351
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مَنِيعٍ، حَدَّثَنَا حُسَيْنُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا شَيْبَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنِ الأَسْوَدِ، عَنْ أَبِي السَّنَابِلِ بْنِ بَعْكَكٍ، قَالَ وَضَعَتْ سُبَيْعَةُ بَعْدَ وَفَاةِ زَوْجِهَا بِثَلاَثَةٍ وَعِشْرِينَ أَوْ خَمْسَةٍ وَعِشْرِينَ يَوْمًا فَلَمَّا تَعَلَّتْ تَشَوَّفَتْ لِلنِّكَاحِ فَأُنْكِرَ عَلَيْهَا ذَلِكَ فَذُكِرَ ذَلِكَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ
" إِنْ تَفْعَلْ فَقَدْ حَلَّ أَجَلُهَا " .
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مَنِيعٍ، حَدَّثَنَا الْحَسَنُ بْنُ مُوسَى، حَدَّثَنَا شَيْبَانُ، عَنْ مَنْصُورٍ، نَحْوَهُ . قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنْ أُمِّ سَلَمَةَ، . قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ أَبِي السَّنَابِلِ حَدِيثٌ مَشْهُورٌ مِنْ هَذَا الْوَجْهِ . وَلاَ نَعْرِفُ لِلأَسْوَدِ سَمَاعًا مِنْ أَبِي السَّنَابِلِ . وَسَمِعْتُ مُحَمَّدًا يَقُولُ لاَ أَعْرِفُ أَنَّ أَبَا السَّنَابِلِ عَاشَ بَعْدَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم . وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَكْثَرِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ أَنَّ الْحَامِلَ الْمُتَوَفَّى عَنْهَا زَوْجُهَا إِذَا وَضَعَتْ فَقَدْ حَلَّ التَّزْوِيجُ لَهَا وَإِنْ لَمْ تَكُنِ انْقَضَتْ عِدَّتُهَا . وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَالشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ . وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ تَعْتَدُّ آخِرَ الأَجَلَيْنِ . وَالْقَوْلُ الأَوَّلُ أَصَحُّ .
Ahmad bin Mani’ erzählte es uns, Husayn bin Muhammad erzählte es uns, Shayban erzählte uns, auf die Autorität von Mansour, auf die Autorität von Ibrahim, auf die Autorität von Al-Aswad, auf die Autorität von Abu Al-Sanabel bin Bakak, er sagte, Subay’a gebar dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Tage nach dem Tod ihres Mannes, und als sie heraufkam, sah sie es Für die Ehe, aber das wurde ihr verweigert, also wurde dies dem Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, erwähnt, und er sagte: „Wenn sie das tut, dann ist ihre Zeit gekommen.“ Ahmad ibn Manee’, Al-Hasan bin Musa hat es uns erzählt, Shayban hat es uns erzählt, auf Autorität von Mansour und dergleichen. Er sagte, und im Kapitel über die Autorität von Umm Salamah sagte Abu Issa einen Hadith Abu al-Sanabel hat diesbezüglich einen berühmten Hadith. Wir wissen nicht, dass irgendjemand von den Löwen aus Abu al-Sanabel gehört hätte. Und ich hörte Muhammad sagen: „Ich weiß nicht, dass Abu Al-Sanabel nach dem Propheten lebte, Gottes Gebete und Friede seien mit ihm. Dies wird von den meisten Wissenden unter den Gefährten des Propheten, Gottes Gebete und Friede seien mit ihm, befolgt.“ Er, Friede und Segen Gottes seien auf ihm und anderen, erklärte, dass, wenn eine schwangere Frau, deren Ehemann gestorben ist, ein Kind zur Welt gebracht hat, es ihr erlaubt ist zu heiraten, und wenn nicht, ist ihre Wartezeit abgelaufen. Und es ist das Sprichwort von Sufyan al-Thawri, al-Shafi’i, Ahmad und Ishaq. Einige der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, und andere sagten: Sie soll auf die letzte der beiden Amtszeiten warten. Der erste Spruch ist richtiger.
Erzählt von
al-Aswad (RA)
Quelle
Dschami at-Tirmidhi # 13/1193
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Scheidung und Li'an