Mishkat al-Masabih — Hadith #39779

Hadith #39779
وَعَنْ عَطَاءِ بْنِ يَسَارٍ مُرْسَلًا قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللّهِ ﷺ: «لَا تَحِلُّ الصَّدَقَةُ لِغَنِيٍّ إِلَّا لِخَمْسَةٍ: لِغَازٍ فِىْ سَبِيلِ اللّهِ أَوْ لِعَامِلٍ عَلَيْهَا أَوْ لِغَارِمٍ أَوْ لِرَجُلٍ اشْتَرَاهَا بِمَالِه أَوْ لِرَجُلٍ كَانَ لَه جَارٌ مِسْكِينٌ فَتَصَدَّقَ عَلَى الْمِسْكِينِ فَأَهْدَى الْمِسْكِيْنُ لِلْغَنِيِّ». رَوَاهُ مَالِكٌ وَأَبُوْ دَاوُدَ
Mit der Autorität von Ata’ bin Yassar, Mursal, sagte er: Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Es ist nicht erlaubt, einer reichen Person Almosen zu geben, außer für fünf Dinge: jemand, der für die Sache Gottes kämpft, oder jemand, der arbeitet.“ darauf, oder an einen Schuldner, oder an einen Mann, der es mit seinem eigenen Geld gekauft hat, oder an einen Mann, der einen armen Nachbarn hatte, und er gab dem Armen Almosen, und dem Armen wurde eine Gabe gegeben. „Für die Reichen.“ Erzählt von Malik und Abu Dawood
Erzählt von
আত্বা ইবনু ইয়াসার
Quelle
Mishkat al-Masabih # 1834
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel : Kapitel 6
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Themen: #Charity #Mother

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