Mischkat Al-Masabih — Hadith #48569
Hadith #48569
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَمُوتُ يَوْمَ الْجُمُعَةِ أَوْ لَيْلَةَ الْجُمُعَةِ إِلَّا وَقَاهُ اللَّهُ فِتْنَةَ الْقَبْرِ» . رَوَاهُ أَحْمَدُ وَالتِّرْمِذِيُّ وَقَالَ: هَذَا حَدِيثٌ غَرِيبٌ وَلَيْسَ إِسْنَاده بِمُتَّصِل
Unter Berufung auf Abdullah bin Amr sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es gibt keinen Muslim, der am Freitag oder Freitagabend stirbt, außer ... Möge Gott ihn vor der Versuchung des Grabes beschützen.“ Es wurde von Ahmad und Al-Tirmidhi überliefert und er sagte: „Dies ist ein seltsamer Hadith und seine Überlieferungskette ist nicht zusammenhängend.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/1367
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4