Mischkat Al-Masabih — Hadith #50010

Hadith #50010
وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ قَالَ: نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ لِبْسَتَيْنِ وَعَنْ بَيْعَتَيْنِ: نَهَى عَنِ الْمُلَامَسَةِ والمُنابذَةِ فِي البيعِ وَالْمُلَامَسَةُ: لَمْسُ الرَّجُلِ ثَوْبَ الْآخَرِ بِيَدِهِ بِاللَّيْلِ أَو بالنَّهارِ وَلَا يقْلِبُه إِلَّا بِذَلِكَ وَالْمُنَابَذَةُ: أَنْ يَنْبِذَ الرَّجُلُ إِلَى الرَّجُلِ بِثَوْبِهِ وَيَنْبِذَ الْآخَرُ ثَوْبَهُ وَيَكُونُ ذَلِكَ بَيْعَهُمَا عَنْ غَيْرِ نَظَرٍ وَلَا تَرَاضٍ وَاللِّبْسَتَيْنِ: اشْتِمَالُ الصَّمَّاءِ وَالصَّمَّاءُ: أَنْ يَجْعَلَ ثَوْبَهُ عَلَى أَحَدِ عَاتِقَيْهِ فَيَبْدُوَ أَحَدُ شِقَّيْهِ لَيْسَ عَلَيْهِ ثَوْبٌ وَاللِّبْسَةُ الْأُخْرَى: احْتِبَاؤُهُ بِثَوْبِهِ وَهُوَ جَالِسٌ ليسَ على فرجه مِنْهُ شَيْء
Im Auftrag von Abu Saeed Al-Khudri sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot zwei Kleider und zwei Verkäufe: Er verbot das Berühren und Kämpfen beim Verkauf.“ Berühren: Ein Mann berührt die Kleidung eines anderen mit der Hand, Tag und Nacht, und dreht sie nur dadurch um. Al-Munabadha: Ein Mann wirft sein Kleidungsstück einem anderen Mann weg, und der andere wirft sein Kleidungsstück weg, und das ist ihr Verkauf ohne Gegenleistung oder Zustimmung, und die beiden Kleidungsstücke: Die Einbeziehung der gehörlosen Frau und der tauben Frau: dass er sein Kleidungsstück über eine seiner Schultern legt, so dass es aussieht, als ob einer seiner beiden Teile kein Kleidungsstück an sich trägt, und der andere Kleidungsstück: Er bedeckt ihn mit seiner Kleidung, während er saß, ohne dass sein Intimbereich vorhanden war.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2853
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
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