Mischkat Al-Masabih — Hadith #50082
Hadith #50082
وَعَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَنْ كَانَ لَهُ عَلَى رَجُلٍ حَقٌّ فَمَنْ أَخَّرَهُ كَانَ لَهُ بِكُلِّ يَوْمٍ صَدَقَةٌ» . رَوَاهُ أَحْمد
Auf die Autorität von Imran bin Husayn hin sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wer ein Recht über einen anderen Mann hat, wer es aufschiebt, wird es jeden Tag haben.“ "Wohltätigkeit." Erzählt von Ahmed
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2927
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11