Mischkat Al-Masabih — Hadith #50364
Hadith #50364
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «إِذَا دُعِيَ أَحَدُكُمْ إِلَى الْوَلِيمَةِ فَلْيَأْتِهَا» . مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: فَلْيُجِبْ عُرْسًا كَانَ أَو نَحوه
Im Auftrag von Abdullah bin Omar, dem Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Wenn einer von euch zu einem Fest eingeladen wird, soll er dazu kommen.“ vereinbart. Und in einer Erzählung von Muslim: Lass es also eine Hochzeit oder etwas Ähnliches sein.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3216
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13