Mischkat Al-Masabih — Hadith #53496
Hadith #53496
عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَا يَغْلَقُ الرَّهْنُ الرَّهْنَ مِنْ صَاحِبِهِ الَّذِي رَهَنَهُ لَهُ غنمه وَعَلِيهِ غرمه» . رَوَاهُ الشَّافِعِي مُرْسلا
وَرُوِيَ مثله أَو مثل مَعْنَاهُ لَا يُخَالف عَنهُ عَن أبي هُرَيْرَة مُتَّصِلا
Mit der Autorität von Sa`id ibn al-Musayyab, dass der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Die Hypothek wird nicht von ihrem Besitzer beglichen, der sie ihm mit seinen Schafen und für ihn verpfändet hat. Er hat ihm eine Geldstrafe auferlegt.“ Es wurde von Al-Shafi’i in einem Mursal-Bericht erzählt
Eine ähnliche oder ähnliche Bedeutung wurde überliefert, deren Bedeutung sich nicht davon unterscheidet, auf die Autorität von Abu Hurairah, die damit verbunden ist.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2887
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
Themen:
#Mother