Mischkat Al-Masabih — Hadith #48285
Hadith #48285
وَعَنْ ثَوْبَانَ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
" ثَلَاثٌ لَا يَحِلُّ لِأَحَدٍ أَنْ يَفْعَلَهُنَّ: لَا يَؤُمَّنَّ رَجُلٌ قَوْمًا فَيَخُصَّ نَفْسَهُ بِالدُّعَاءِ دُونَهُمْ فَإِنْ فَعَلَ ذَلِكَ فَقَدْ خَانَهُمْ. وَلَا يَنْظُرْ فِي قَعْرِ بَيْتٍ قَبْلَ أَنْ يَسْتَأْذِنَ فَإِنْ فَعَلَ ذَلِكَ فَقَدْ خَانَهُمْ وَلَا يُصَلِّ وَهُوَ حَقِنٌ حَتَّى يَتَخَفَّفَ ". رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ وللترمذي نَحوه
Unter Berufung auf Thawban sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es gibt drei Dinge, die niemand tun darf: Niemand sollte ein Volk in Sicherheit bringen, also er selbst, indem er an ihrer Stelle betet, und wenn er das tut, hat er sie verraten. Er sollte nicht auf den Grund eines Hauses schauen, bevor er um Erlaubnis gebeten hat, und wenn er das tut, dann hat er sie verraten.“ Er hat sie verraten und betet nicht, während ihm eine Spritze verabreicht wurde, bis die Krankheit gelindert ist.“ Überliefert von Abu Dawud und ähnlich wie al-Tirmidhi.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/1070
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4