Mischkat Al-Masabih — Hadith #48588

Hadith #48588
وَعَنْ أَوْسِ بْنِ أَوْسٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: " مَنْ غَسَّلَ يَوْمَ الْجُمُعَةِ وَاغْتَسَلَ وَبَكَّرَ وَابْتَكَرَ وَمَشَى وَلَمْ يَرْكَبْ وَدَنَا مِنَ الْإِمَامِ وَاسْتَمَعَ وَلَمْ يَلْغُ كَانَ لَهُ بِكُلِّ خُطْوَةٍ عَمَلُ سَنَةٍ: أَجْرُ صِيَامِهَا وَقِيَامِهَا ". رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَأَبُو دَاوُدَ وَالنَّسَائِيُّ وَابْنُ مَاجَهْ
Über die Autorität von Aws ibn Aws sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wer sich am Freitag wäscht und seine Waschung macht und früh geht und früh geht und geht und nicht, der ritt und näherte sich dem Imam und hörte zu und sagte nicht ab. Er hatte für jeden Schritt eine Sunnah-Aktion: die Belohnung für das Fasten und Beten dafür.“ Überliefert von Al-Tirmidhi und Abu Dawud, Al-Nasa’i und Ibn Majah
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/1388
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4
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Themen: #Fasting #Mother

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