Mischkat Al-Masabih — Hadith #48589

Hadith #48589
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ سَلَامٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسلم: «مَا عَلَى أَحَدِكُمْ إِنْ وَجَدَ أَنْ يَتَّخِذَ ثَوْبَيْنِ لِيَوْمِ الْجُمُعَةِ سِوَى ثَوْبَيْ مَهْنَتِهِ» . رَوَاهُ ابْنُ مَاجَه وَرَوَاهُ مَالك عَن يحيى بن سعيد
Unter Berufung auf Abdullah bin Salam sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es wird von keinem von euch verlangt, dass er, wenn er es findet, zwei Kleidungsstücke für Freitag mitnimmt.“ „Nur die Kleidungsstücke seines Berufs.“ Überliefert von Ibn Majah Es wurde von Malik im Auftrag von Yahya bin Saeed erzählt
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/1390
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4
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Themen: #Charity #Mother

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