Mischkat Al-Masabih — Hadith #48757
Hadith #48757
وَعَنْ جَابِرِ بْنِ عَتِيكٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
" الشَّهَادَةُ سَبْعٌ سِوَى الْقَتْلِ فِي سَبِيلِ اللَّهِ: الْمَطْعُونُ شَهِيدٌ وَالْغَرِيقُ شَهِيدٌ وَصَاحِبُ ذَاتِ الْجَنْبِ شَهِيدٌ وَالْمَبْطُونُ شَهِيدٌ وَصَاحِبُ الْحَرِيقِ شَهِيدٌ وَالَّذِي يَمُوتُ تَحْتَ الْهَدْمِ شَهِيدٌ وَالْمَرْأَةُ تَمُوتُ بِجُمْعٍ شَهِيدٌ ". رَوَاهُ مَالك وَأَبُو دَاوُد وَالنَّسَائِيّ
Mit der Autorität von Jabir bin Atik sagte er: Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Das Märtyrertum besteht aus sieben Dingen, abgesehen vom Töten auf dem Weg Gottes: Der Erstochene ist ein Märtyrer.“ Wer ertrinkt, ist ein Märtyrer, wer an Rippenfellentzündung leidet, ist ein Märtyrer, wer unter Feuer stirbt, ist ein Märtyrer, wer brennt, ist ein Märtyrer, und wer unter der Zerstörung stirbt, ist ein Märtyrer. Und die Frau stirbt als Märtyrerin.“ Überliefert von Malik, Abu Dawud und Al-Nasa’i.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 5/1561
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 5: Kapitel 5