Mischkat Al-Masabih — Hadith #48907

Hadith #48907
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ قَالَ: سَمِعْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «إِذَا مَاتَ أَحَدُكُمْ فَلَا تَحْبِسُوهُ وَأَسْرِعُوا بِهِ إِلَى قَبْرِهِ وَلْيُقْرَأْ عِنْدَ رَأْسِهِ فَاتِحَةُ الْبَقَرَةِ وَعِنْدَ رِجْلَيْهِ بِخَاتِمَةِ الْبَقَرَةِ» . رَوَاهُ الْبَيْهَقِيُّ فِي شُعَبِ الْإِيمَان. وَقَالَ: وَالصَّحِيح أَنه مَوْقُوف عَلَيْهِ
Auf die Autorität von Abdullah bin Omar hin sagte er: „Ich hörte den Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagen: „Wenn einer von euch stirbt, sperrt ihn nicht ein, sondern bringt ihn schnell zu Grabe.“ Und er soll zu seinem Kopf den Anfang von al-Baqarah und zu seinen Füßen das Ende von al-Baqarah rezitieren.“ Überliefert von Al-Bayhaqi in Shu’ab Al-Iman. Und er sagte: Es stimmt, dass er verhaftet ist
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 5/1717
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 5: Kapitel 5
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