Mischkat Al-Masabih — Hadith #49287
Hadith #49287
وَعَن عَائِشَة رَضِي الله عَنْهَا قَالَتْ: السُّنَّةُ عَلَى الْمُعْتَكِفِ أَنْ لَا يَعُودَ مَرِيضًا وَلَا يَشْهَدُ جِنَازَةً وَلَا يَمَسُّ الْمَرْأَةَ وَلَا يُبَاشِرُهَا وَلَا يَخْرُجُ لِحَاجَةٍ إِلَّا لِمَا لابد مِنْهُ وَلَا اعْتِكَافَ إِلَّا بِصَوْمٍ وَلَا اعْتِكَافَ إِلَّا فِي مَسْجِدٍ جَامِعٍ. رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ
Mit der Autorität von Aisha, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte sie: „Die Sunnah für denjenigen, der im I'tikaf ist, ist, einen Kranken nicht noch einmal zu besuchen, nicht an einer Beerdigung teilzunehmen, eine Frau nicht zu berühren, keinen Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben oder zu gehen, wenn es nötig ist, außer für das Notwendige, und es gibt kein I'tikaf, außer durch Fasten, und es gibt kein I'tikaf, außer in einer Moschee.“ Erzählt von Abu Dawood
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 7/2106
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
Themen:
#Fasting