Mischkat Al-Masabih — Hadith #49337

Hadith #49337
وَعَنْ أَنَسٍ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «مَنْ قَرَأَ كُلَّ يَوْمٍ مِائَتَيْ مَرَّةٍ (قُلْ هُوَ اللَّهُ أَحَدٌ) مُحِيَ عَنْهُ ذُنُوبُ خَمْسِينَ سَنَةً إِلَّا أَنْ يَكُونَ عَلَيْهِ دَيْنٌ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَالدَّارِمِيُّ وَفِي رِوَايَتِهِ «خَمْسِينَ مَرَّةٍ» وَلَمْ يَذْكُرْ «إِلَّا أَنْ يَكُونَ عَلَيْهِ دين»
Auf die Autorität von Anas, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Wer Qul Huwa Allahu Ahad jeden Tag zweihundert Mal rezitiert, von dem werden die Sünden von fünfzig Jahren getilgt.“ Es sei denn, er ist verschuldet.“ Es wurde von Al-Tirmidhi und Al-Darimi überliefert, und in seiner Erzählung „fünfzig Mal“ erwähnte er nicht „außer dass „Er eine Schuld hat“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 8/2158
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8
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Themen: #Mother #Quran

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