Mischkat Al-Masabih — Hadith #49712
Hadith #49712
وَعَنْ عَائِشَةَ قَالَتْ: خَرَجْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ فَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِحَجٍّ وَعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ وَأَهَلَّ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِالْحَجِّ فَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ فَحَلَّ وَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ أَوْ جَمَعَ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ فَلَمْ يَحِلُّوا حَتَّى كَانَ يَوْمُ النَّحْرِ
Im Auftrag von Aisha sagte sie: „Wir sind mit dem Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, im Jahr der Abschiedswallfahrt ausgezogen.“ Einige von uns hatten Anspruch auf Umrah und einige von uns hatten Anspruch auf Haddsch. Und Umrah, und unter uns sind diejenigen, die sich für den Haddsch qualifiziert haben, und der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, haben sich für den Haddsch qualifiziert, denn für diejenigen, die sich für die Umrah qualifiziert haben, ist es zulässig, und was diejenigen betrifft, die sich für die Umrah qualifiziert haben, ist es zulässig. Durch den Hadsch oder die Kombination von Hadsch und Umrah, aber sie waren nicht erlaubt, bis der Tag des Opfers kam.
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 10/2545
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 10: Kapitel 10