Mischkat Al-Masabih — Hadith #50027
Hadith #50027
وَعَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يَحِلُّ سَلَفٌ وَبَيْعٌ وَلَا شَرْطَانِ فِي بَيْعٍ وَلَا رِبْحُ مَا لَمْ يضمن وَلَا بيع مَا لَيْسَ عِنْدَكَ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَأَبُو دَاوُدَ وَالنَّسَائِيُّ وَقَالَ التِّرْمِذِيُّ: هَذَا صَحِيح
In seiner Autorität sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es ist keine Vorauszahlung oder kein Verkauf zulässig, noch gibt es irgendwelche Bedingungen für einen Verkauf, noch ist es zulässig, einen Gewinn zu erzielen, wenn dieser nicht garantiert ist, noch ist es zulässig, etwas zu verkaufen, was man nicht hat.“ Es wurde von Al-Tirmidhi, Abu Dawud und Al-Nasa’i überliefert, und Al-Tirmidhi sagte: „Das ist authentisch.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2870
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
Themen:
#Charity