Mischkat Al-Masabih — Hadith #50206
Hadith #50206
وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ: أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «أَيُّمَا رَجُلٍ عَاهَرَ بِحُرَّةٍ أَوْ أَمَةٍ فَالْوَلَد ولد زنى لَا يَرث وَلَا يُورث» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters: Der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Jeder Mann, der Ehebruch mit einer freien Frau oder einer Sklavin begeht, dessen Kind ist das Kind des Ehebruchs, nicht er erbt oder erbt nicht.“ Erzählt von Al-Tirmidhi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 12/3054
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Kapitel 12
Themen:
#Mother