Mischkat Al-Masabih — Hadith #50225

Hadith #50225
وَعَنْ أَبِي أُمَامَةَ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ فِي خُطْبَتِهِ عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ: «إِنِ اللَّهَ قَدْ أَعْطَى كُلَّ ذِي حَقٍّ حَقَّهُ فَلَا وَصِيَّةَ لِوَارِثٍ» . رَوَاهُ أَبُو دَاوُدَ وَابْنُ مَاجَهْ وَزَادَ التِّرْمِذِيُّ: «الْوَلَدُ لِلْفَرَاشِ وَلِلْعَاهِرِ الْحَجَرُ وَحِسَابُهُمْ عَلَى اللَّهِ»
Auf die Autorität von Abu Umamah hin sagte er: „Ich hörte den Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, in seiner Predigt im Jahr des Abschieds-Hajj sagen: „In der Tat hat Gott jedem Menschen sein Recht gegeben.“ Sein Recht, es gibt also kein Vermächtnis an einen Erben.“ Überliefert von Abu Dawud und Ibn Majah, und Al-Tirmidhi fügte hinzu: „Das Kind ist für das Bett und der Stein ist für die Prostituierte.“ Und ihre Abrechnung liegt bei Gott.“
Erzählt von
Abu Umama (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 12/3073
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 12: Kapitel 12
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Themen: #Mother #Hajj

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