Mischkat Al-Masabih — Hadith #50308

Hadith #50308
وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ قَالَ: إِنَّمَا كَانَتِ الْمُتْعَةُ فِي أول الْإِسْلَام كَانَ الرجل يقدم الْبَلدة لَيْسَ لَهُ بِهَا مَعْرِفَةٌ فَيَتَزَوَّجُ الْمَرْأَةَ بِقَدْرِ مَا يرى أَنَّهُ يُقِيمُ فَتَحْفَظُ لَهُ مَتَاعَهُ وَتُصْلِحُ لَهُ شَيَّهُ حَتَّى إِذَا نَزَلَتِ الْآيَةُ (إِلَّا عَلَى أَزوَاجهم أَو مَا ملكت أَيْمَانهم) قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ: فَكُلُّ فَرْجٍ سِوَاهُمَا فَهُوَ حرَام. رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Unter Berufung auf Ibn Abbas sagte er: „Mut’ah wurde nur zu Beginn des Islam praktiziert.“ Ein Mann kam in eine Stadt, ohne etwas davon zu wissen, und heiratete Frauen, so oft er es für richtig hielt. Er bleibt, also behaltet ihr seine Habseligkeiten für ihn und richtet seine Sachen für ihn ein, bis der Vers offenbart wird (außer für ihre Frauen oder diejenigen, deren rechte Hände ihn besitzen). Ibn Abbas: Jeder andere Geschlechtsverkehr als sie ist verboten. Erzählt von Al-Tirmidhi
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3158
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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