Mischkat Al-Masabih — Hadith #50321

Hadith #50321
وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يُحَرِّمُ مِنَ الرِّضَاعِ إِلَّا مَا فَتَقَ الْأَمْعَاءَ فِي الثَّدْيِ وَكَانَ قبل الْفِطَام» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Mit der Autorität von Umm Salamah sagte sie: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Es ist ihm nicht verboten zu stillen, außer wenn es dazu führt, dass die Eingeweide in die Brust eindringen und das vor dem Abstillen geschieht.“ Erzählt von Al-Tirmidhi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3173
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Prayer #Mother

Verwandte Hadithe