Mischkat Al-Masabih — Hadith #50376
Hadith #50376
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ: قَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «إِذَا دَخَلَ أَحَدُكُمْ عَلَى أَخِيهِ الْمُسْلِمِ فَلْيَأْكُلْ مِنْ طَعَامِهِ وَلَا يَسْأَلْ وَيَشْرَبْ مِنْ شَرَابِهِ وَلَا يَسْأَلْ»
رَوَى الْأَحَادِيثَ الثَّلَاثَة الْبَيْهَقِيّ فِي «شُعَبِ الْإِيمَانِ» وَقَالَ: هَذَا إِنْ صَحَّ فَلِأَنَّ الظَّاهِرَ أَنَّ الْمُسْلِمَ لَا يُطْعِمُهُ وَلَا يسْقِيه إِلَّا مَا هُوَ حَلَال عِنْده
Unter Berufung auf Abu Hurairah sagte er: „Der Prophet, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wenn einer von euch zu seinem muslimischen Bruder geht, soll er von seinem Essen essen und nicht darum bitten. Und er trinkt aus seinem Getränk und bittet nicht.“ Die drei Hadithe wurden von Al-Bayhaqi in „Shu’ab Al-Iman“ überliefert und er sagte: „Wenn das wahr ist, dann deshalb, weil der Muslim ihm nichts zu essen oder zu trinken gibt, außer was ihm erlaubt ist.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3228
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
Themen:
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