Mischkat Al-Masabih — Hadith #50475

Hadith #50475
وَعَن أُمِّ عطيَّةَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَا تُحِدُّ امْرَأَةٌ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلَاثٍ إِلَّا عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا وَلَا تَلْبَسُ ثَوْبًا مَصْبُوغًا إِلَّا ثَوْبَ عَصْبٍ وَلَا تكتحِلُ وَلَا تَمَسُّ طِيبًا إِلَّا إِذَا طَهُرَتْ نُبْذَةً مِنْ قُسْطٍ أَوْ أَظْفَارٍ» . مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ. وَزَادَ أَبُو دَاوُدَ: «وَلَا تختضب»
Auf die Autorität von Umm Atiyya hin sagte der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Eine Frau soll nicht länger als drei Tage um einen Verstorbenen trauern, außer für einen Ehemann vier Monate.“ „Zehntens: Tragen Sie keine gefärbte Kleidung, außer einem Kleidungsstück aus Rohmaterial, und verwenden Sie kein Kajal und berühren Sie kein Parfüm, es sei denn, Sie sind gereinigt und haben keine Nagelhaut oder Fingernägel.“ vereinbart. Abu Dawud fügte hinzu: „Und färbe deine Haare nicht.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3331
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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Themen: #Mother #Marriage

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