Mischkat Al-Masabih — Hadith #50496

Hadith #50496
وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «مَنْ ضَرَبَ غُلَامًا لَهُ حَدًّا لَمْ يَأْتِهِ أَوْ لَطَمَهُ فَإِن كَفَّارَته أَن يعتقهُ» . رَوَاهُ مُسلم
Auf die Autorität von Ibn Umar hin sagte er: „Ich hörte den Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagen: „Wer einen seiner Jungen schlägt, ohne zu ihm zu kommen oder ihn zu schlagen, dessen Sühne ist, dass er ihn befreit.“ Erzählt von Muslim
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3352
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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Themen: #Mother

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