Mischkat Al-Masabih — Hadith #50611
Hadith #50611
وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
" مَنْ قَتَلَ مُتَعَمِّدًا دُفِعَ إِلَى أولياءِ المقتولِ فإِنْ شاؤوا قَتَلوا وإِنْ شَاؤوا أَخَذُوا الدِّيَةَ: وَهِيَ ثَلَاثُونَ حِقَّةً وَثَلَاثُونَ جَذَعَةً وَأَرْبَعُونَ خَلِفَةً وَمَا صَالَحُوا عَلَيْهِ فَهُوَ لَهُمْ ". رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters, dass der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Wer absichtlich tötet, wird den Vormündern der getöteten Person übergeben, und wenn sie wollen, töten sie, und wenn sie wollen, nehmen sie das Blutgeld: und es sind dreißig Hiqqahs, dreißig Jadhas und vierzig Kalifen, und was auch immer sie versöhnen, ist „Für.“ sie.“ Erzählt von Al-Tirmidhi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 16/3474
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 16: Kapitel 16
Themen:
#Mother