Mischkat Al-Masabih — Hadith #50703

Hadith #50703
وَعَنْ وَائِلِ بْنِ حُجْرٍ قَالَ: اسْتُكْرِهَتِ امْرَأَةٌ عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَدَرَأَ عَنْهَا الْحَدَّ وَأَقَامَهُ عَلَى الَّذِي أَصَابَهَا وَلَمْ يُذْكَرْ أَنَّهُ جَعَلَ لَهَا مَهْرًا. رَوَاهُ التِّرْمِذِيّ
Mit der Autorität von Wael bin Hajar sagte er: „Zur Zeit des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, wurde eine Frau dazu gezwungen, also wendete er die Strafe von ihr ab und verhängte sie demjenigen, mit dem er sie verheiratete, aber es wurde nicht erwähnt, dass er ihr eine Mitgift gegeben hatte.“ Erzählt von Al-Tirmidhi
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 17/3571
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Kapitel 17
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