Mischkat Al-Masabih — Hadith #50833

Hadith #50833
وَعَنْ أَبِي أُمَامَةَ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ قَالَ: «مَا مِنْ رَجُلٍ يَلِي أَمْرَ عَشَرَةٍ فَمَا فَوْقَ ذَلِكَ إِلَّا أتاهُ اللَّهُ عزَّ وجلَّ مغلولاً يومَ القيامةِ يَدُهُ إِلَى عُنُقِهِ فَكَّهُ بِرُّهُ أَوْ أَوْبَقَهُ إِثْمُهُ أَوَّلُهَا مَلَامَةٌ وَأَوْسَطُهَا نَدَامَةٌ وَآخِرُهَا خِزْيٌ يومَ القيامةِ»
Auf die Autorität von Abu Umamah, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Es gibt keinen Menschen, der zehn oder mehr befohlen hat, außer Gott, der Allmächtige und Majestätische, wird am Tag der Auferstehung gefesselt zu ihm kommen, Seine Hand wird an seinen Hals gelegt sein, und Er wird ihn erlösen. Seine Gerechtigkeit oder seine Sünde werden dazu führen, dass er auf ihn fällt. Ihr Anfang wird Tadel sein, ihre Mitte wird Reue sein.“ und sein Ende wird am Tag der Auferstehung eine Schande sein.
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 18/3714
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Kapitel 18
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