Mischkat Al-Masabih — Hadith #51364

Hadith #51364
عَن الفجيع العامري أَنَّهُ أَتَى النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ: مَا يَحِلُّ لَنَا مِنَ الْمِيتَةِ؟ قَالَ: «مَا طعامُكم؟» قُلنا: نَغْتَبِقُ وَنَصْطَبِحُ قَالَ أَبُو نُعَيْمٍ: فَسَّرَهُ لِي عُقْبَةُ: قَدَحٌ غُدْوَةً وَقَدَحٌ عَشِيَّةً قَالَ: «ذَاكَ وَأَبِي الْجُوعُ» فَأَحَلَّ لَهُمُ الْمَيْتَةَ عَلَى هَذِهِ الحالِ. رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Auf Veranlassung des trauernden Al-Amiri kam er zum Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und sagte: Was ist uns von den Toten erlaubt? Er sagte: „Was isst du?“ Wir sagten: Wir gehen ins Bett und stehen morgens auf. Abu Nu`aym sagte: Uqba erklärte es mir: eine Portion morgens und eine Portion abends. Er sagte: „Das und mein Vater ist Hunger“, also machte er es ihnen zum Gesetz. In diesem Zustand tot. Erzählt von Abu Dawood
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 21/4261
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
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Themen: #Mother

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