Mischkat Al-Masabih — Hadith #51636

Hadith #51636
وَعَن كبشةَ بنت أبي بكرةَ: أَنَّ أَبَاهَا كَانَ يُنْهِي أَهْلَهُ عَنِ الْحِجَامَةِ يَوْمَ الثُّلَاثَاءِ وَيَزْعُمُ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «أَنَّ يَوْمَ الثُّلَاثَاءِ يَوْمُ الدَّمِ وَفِيهِ سَاعَةٌ لَا يَرْقَأُ» . رَوَاهُ أَبُو دَاوُد
Auf Autorität von Kabsha bint Abi Bakra: Ihr Vater verbot seiner Familie das Schröpfen am Dienstag und er behauptete auf Autorität des Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Dieser Dienstag ist der Tag des Blutvergießens, und es gibt eine Stunde, in der es kein Löschen gibt.“ Erzählt von Abu Dawood
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 23/4549
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 23: Kapitel 23
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Themen: #Charity #Mother

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