Mischkat Al-Masabih — Hadith #51637

Hadith #51637
وَعَنِ الزُّهْرِيِّ مُرْسَلًا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مِنْ احْتَجَمَ يَوْمَ الْأَرْبِعَاءِ أَوْ يَوْمَ السَّبْتِ فَأَصَابَهُ وَضَحٌ فَلَا يَلُومَنَّ إِلَّا نَفْسَهُ» . رَوَاهُ أَحْمَدُ وَأَبُو دَاوُدَ وَقَالَ: وَقَدْ أسْند وَلَا يَصح
Auf die Autorität von Al-Zuhri, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken: „Wer auch immer an einem Mittwoch oder Samstag seinen Kelch trinkt und von der Wudhu getroffen wird, den wird niemand außer ihm beschuldigen.“ Sich selbst. Es wurde von Ahmad und Abu Dawud überliefert und er sagte: „Es wurde übermittelt und ist nicht authentisch.“
Erzählt von
al-Zuhri (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 23/4550
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 23: Kapitel 23
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Themen: #Mother

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