Bulugh Al-Maram — Hadith #53087
Hadith #53087
وَعَنْ اِبْنِ عَبَّاسٍ - رضى الله عنه - أَنَّ اَلنَّبِيَّ - صلى الله عليه وسلم -قَالَ { اَلثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا , وَالْبِكْرُ تُسْتَأْمَرُ , وَإِذْنُهَا سُكُوتُهَا } رَوَاهُ مُسْلِمٌ 1 .1 - صحيح . رواه مسلم (1421).
Aufgrund der Autorität von Ibn Abbas – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte der Prophet – Gottes Gebete und Friede seien auf ihm: „Eine verheiratete Frau hat mehr Recht auf sich selbst als auf ihren Vormund, und eine Jungfrau muss konsultiert werden.“ Und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen. Erzählt von Muslim 1.1 – Sahih. Überliefert von Muslim (1421).
Erzählt von
Ibn Abbas (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 8/985
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8