Mischkat Al-Masabih — Hadith #53502

Hadith #53502
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «الْيَتِيمَةُ تُسْتَأْمَرُ فِي نَفْسِهَا فَإِنْ صَمَتَتْ فَهُوَ إِذْنُهَا وَإِنْ أَبَتْ فَلَا جَوَازَ عَلَيْهَا» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَأَبُو دَاوُدَ وَالنَّسَائِيّ وَرَوَاهُ الدَّارمِيّ عَن أبي مُوسَى
Unter Berufung auf Abu Hurairah sagte er: „Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Die Waisenfrau soll zur Beschützerin ihrer selbst ernannt werden, und wenn sie schweigt, ist das ihre Erlaubnis. Sie weigerte sich, daher ist es ihr nicht gestattet.“ Überliefert von Al-Tirmidhi, Abu Dawud und Al-Nasa’i. Es wurde von Al-Darimi im Auftrag von Abu Musa überliefert
Erzählt von
Sa'd bin Abu Waqqas (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 13/3133
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
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