Riyad us-Salihin — Hadith #38684

Hadith #38684
وعن أبي شريح خويلد بن عمرو الخزاعي رضي الله عنه قال‏:‏ سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول‏:‏ ‏"‏من كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليكرم ضيفه جائزته‏"‏ قالوا‏:‏ وما جائزته يا رسول الله صلى الله عليه وسلم قال‏:‏ ‏"‏يومه وليلته‏.‏ والضيافة ثلاثة أيام، فما كان وراء ذلك فهو صدقة عليه” ‏(‏‏(‏متفق عليه‏)‏‏)‏ ‏.‏ وفي ‏(‏‏(‏رواية لمسلم‏)‏‏)‏‏:‏ ‏"‏لا يحل لمسلم أن يقيم عند أخيه حتى يؤثمة‏"‏ قالوا‏:‏ يا رسول الله ، وكيف يؤثمه‏؟‏ قال‏:‏ ‏"‏يقيم عنده ولا شيء له يقريه به‏"‏‏.‏
Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, sollte seinen Gast nach seinem Recht beherbergen.“ Er wurde gefragt: „Was ist sein Recht, oh Gesandter Allahs?“ Er (ﷺ) antwortete: „Es ist (um ihn zu beherbergen) für einen Tag und eine Nacht, und die Gastfreundschaft erstreckt sich über drei Tage, und was darüber hinausgeht, ist Almosen.“ Im Muslimischen wird hinzugefügt: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, so lange bei seinem Bruder zu bleiben, bis er ihn sündig macht.“ Er wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, wie kann er ihn zum Sünder machen?“ Er antwortete: „Er verlängert seinen Aufenthalt bei ihm, bis beim Gastgeber nichts mehr übrig ist, um ihn (Gast) zu unterhalten.“
Erzählt von
Abu Shuraih Khuwailid bin Amr al-Khuza'i (RA)
Quelle
Riyad us-Salihin # 20/27
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Kapitel 20: Gute Manieren
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Themen: #Charity #Mother

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