Riyad us-Salihin — Hadith #38684
Hadith #38684
وعن أبي شريح خويلد بن عمرو الخزاعي رضي الله عنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول: "من كان يؤمن بالله واليوم الآخر فليكرم ضيفه جائزته" قالوا: وما جائزته يا رسول الله صلى الله عليه وسلم قال: "يومه وليلته. والضيافة ثلاثة أيام، فما كان وراء ذلك فهو صدقة عليه” ((متفق عليه)) .
وفي ((رواية لمسلم)): "لا يحل لمسلم أن يقيم عند أخيه حتى يؤثمة" قالوا: يا رسول الله ، وكيف يؤثمه؟ قال: "يقيم عنده ولا شيء له يقريه به".
Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, sollte seinen Gast nach seinem Recht beherbergen.“ Er wurde gefragt: „Was ist sein Recht, oh Gesandter Allahs?“ Er (ﷺ) antwortete: „Es ist (um ihn zu beherbergen) für einen Tag und eine Nacht, und die Gastfreundschaft erstreckt sich über drei Tage, und was darüber hinausgeht, ist Almosen.“ Im Muslimischen wird hinzugefügt: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, so lange bei seinem Bruder zu bleiben, bis er ihn sündig macht.“ Er wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, wie kann er ihn zum Sünder machen?“ Er antwortete: „Er verlängert seinen Aufenthalt bei ihm, bis beim Gastgeber nichts mehr übrig ist, um ihn (Gast) zu unterhalten.“
Erzählt von
Abu Shuraih Khuwailid bin Amr al-Khuza'i (RA)
Quelle
Riyad us-Salihin # 20/27
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 20: Kapitel 20: Gute Manieren