Riyad us-Salihin — Hadith #46486
Hadith #46486
وعن أبي برزة نضلة بن عبيد الأسلمي رضي الله عنه قال بينما جارية على ناقة عليها بعض متاع القوم، إذ بصرت بالنبي صلى الله عليه وسلم، وتضايق بهم الجبل، فقالت: حل، اللهم العنها. فقال النبي صلى الله عليه وسلم :
"لا تصاحبنا ناقة عليها لعنة" ((رواه مسلم)). قوله: حل بفتح الحاء المهملة، وإسكان اللام وهي كلمة لزجر الإبل واعلم أن هذا الحديث قد يستشكل معناه ولا إشكال فيه بل المراد النهي أن تصاحبهم تلك الناقة وليس فيه نهي عن بيعها وذبحها وركوبها في غير صحبة النبي صلى الله عليه وسلم بل كل ذلك وما سواه من التصرفات جائز لا منع منه إلا من مصاحبته صلى الله عليه وسلم بها لأن هذه التصرفات كلها كانت جائزة فمنع بعض منها فبقي الباقي على ما كان والله أعلم
Auf Veranlassung von Abu Barza Nadhla bin Ubaid Al-Aslami, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte er, während sie auf einem Kamel ritt und einige Habseligkeiten des Volkes trug, als sie den Propheten, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, und den Berg sah, der sie belästigte, sagte sie: „Es ist erlaubt, o Gott, sie zu verfluchen.“ Dann sagte der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm: „Begleiten Sie uns nicht mit einem Kamel, auf dem ein Fluch liegt.“ ((Überliefert von Muslim)) Sein Ausspruch: Es ist erlaubt, das vernachlässigte Haa zu öffnen und das Lam zu stagnieren, was ein Wort ist, um Kamele zu tadeln, und wisse, dass dies der Fall ist Die Bedeutung des Hadith kann mehrdeutig sein und es gibt kein Problem damit. Gemeint ist vielmehr das Verbot, dieses Kamel mitzunehmen, und es gibt kein Verbot, es zu verkaufen, zu schlachten oder in jemand anderem als der Gesellschaft des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, darauf zu reiten. Vielmehr sind alle diese und andere Handlungen zulässig, und es gibt kein Verbot davon, außer denjenigen, die ihn begleiten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, denn alle diese Handlungen waren zulässig, daher waren einige davon verboten, und so blieb der Rest, wie er war, und Gott weiß es am besten.
Erzählt von
Abu Barzah Nadlah bin Ubaid al-Aslami (RA)
Quelle
Riyad us-Salihin # 17/1558
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Kapitel 17