Mischkat Al-Masabih — Hadith #49215

Hadith #49215
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يَحِلُّ لِلْمَرْأَةِ أَنْ تَصُومَ وَزَوْجُهَا شَاهِدٌ إِلَّا بِإِذْنِهِ وَلَا تَأْذَنَ فِي بَيْتِهِ إِلَّا بِإِذْنِهِ» . رَوَاهُ مُسلم
Unter Berufung auf Abu Hurairah, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Es ist einer Frau nicht erlaubt zu fasten, während ihr Mann als Zeuge auftritt.“ Außer mit seiner Erlaubnis, und rufe in seinem Haus nur mit seiner Erlaubnis zum Gebet auf.“ Erzählt von Muslim
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 7/2031
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
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