Mischkat Al-Masabih — Hadith #49218

Hadith #49218
عَنْ نَافِعٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «مَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ صِيَامُ شَهْرِ رَمَضَانَ فَلْيُطْعَمْ عَنْهُ مَكَانَ كُلِّ يَوْمٍ مِسْكِينٌ» . رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَقَالَ: وَالصَّحِيحُ أَنه مَوْقُوف على ابْن عمر
Auf die Autorität von Nafi‘, auf die Autorität von Ibn Umar, auf die Autorität des Propheten, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte er: „Wer stirbt und verpflichtet ist, im Monat Ramadan zu fasten, für den soll in seinem Namen jeden Tag Nahrung bereitgestellt werden.“ Armer Mann. Es wurde von Al-Tirmidhi überliefert und er sagte: „Es ist richtig, dass es Ibn Omar zugeschrieben wird.“
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 7/2034
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith

Verwandte Hadithe