Mischkat Al-Masabih — Hadith #49703
Hadith #49703
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ قَالَ: «الْحَاجُّ وَالْعُمَّارُ وَفْدُ اللَّهِ إِنْ دَعَوْهُ أجابَهمْ وإِنِ استَغفروهُ غَفرَ لهمْ» . رَوَاهُ ابْن مَاجَه
Auf die Autorität von Abu Hurairah, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Der Hadsch und Al-Ammar sind die Gesandtschaft Gottes. Wenn sie ihn anrufen, wird er ihnen antworten, und wenn sie ihn um Vergebung bitten, wird er ihnen vergeben.“ Überliefert von Ibn Majah
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 10/2536
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 10: Kapitel 10