Mischkat Al-Masabih — Hadith #50043

Hadith #50043
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «الظَّهْرُ يُرْكَبُ بِنَفَقَتِهِ إِذَا كَانَ مَرْهُونًا وَلَبَنُ الدَّرِّ يُشْرَبُ بِنَفَقَتِهِ إِذَا كَانَ مَرْهُونًا وَعَلَى الَّذِي يركب وَيشْرب النَّفَقَة» . رَوَاهُ البُخَارِيّ
Über die Autorität von Abu Hurairah, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte er: Der Gesandte Gottes, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, sagte: „Die Rückzahlung erfolgt auf eigene Kosten, wenn sie verpfändet ist, und das Darlehen wird auf eigene Kosten verbraucht, wenn sie verpfändet ist, und derjenige, der reitet und trinkt, muss dafür bezahlen.“ Überliefert von Al-Bukhari
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 11/2886
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
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Themen: #Prayer

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